Förderung gewerblich genutzte Wallbox
Zuschuss von der KFW-Bank für den Ladepunkt
Für Ladestationen für Unternehmen
FürKomunen
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Ladestation z. B. Wallbox bestellen.
Die passende Wallbox und auch die fachmännische Installation erhalten Sie von uns. Auch der Energieversorger kann auf Wunsch von uns bereitgestellt werden
Die Wallbox darf eine Ladeleistung nur bis zu 22 KW haben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.
Solch eine Zusammenarbeit hat Zukunft.
Wir empfehlen die Wallbox Pulsar plus, mit der wir sehr gute Erfahrungen habem.

Diese Wallbox ist ideal für Ihre gewerbliche Ladestation . Sie verfügt über einen Energiezäler, WLAN und Bluetooth und ist mit einer Zusatzeinrichtung für das Lastmanagement versehen. Ideal für jeden Elektroanschluß.
Die Wallbox Pulsar plus ist förderfähig aber auch andere förderfähige Wallboxen sind von uns lieferbar. Sie wünschen ein Angebot mit Wallbox und Montageservice?
Ihre Anfrage an uns unter: kontakt ( at ) ladepunkte24.de auch telefonisch unter 04152 - 84 25 61
Wir brauchen einen genauen Überblick über die elektrischen Gegebenheiten vor Ort. Sie wünschen eine Beratung, kein Problem.
Förderung einer gewerblich genutzten Ladeeinrichtung
Das Bundesverkehrsministerium will mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro beschleunigen.
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ‚vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können“, so Bundesminister Andreas Scheuer. „Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“
Förderanträge können unter dem Förderprogramm 441 gestellt werden.
Das Verkehrsministerium ruft insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften zur Antragstellung auf.
Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt.
Förderfähig sind nur kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Konkret gefördert wird:
* der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
* der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
* der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
* der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.
Jetzt elektrisiert? Sprechen Sie uns an: kontakt (at) ladsepunkte24.de oder telefonisch 04152 84 25 51
