Förderung Elektroauto mit Steuererleichterung für betrieblich genutzte E- Fahrzeuge.
In dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. „Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.“ Konkret gehe es darum, für Unternehmen rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge einzuführen. Außerdem solle bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben werden.
Die Regelung soll ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge umfassen. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. „Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.“ Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. 2025 werden sie auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.